Digitale Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.digitalschmiede.bayern.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.03.2022 erstellt und zuletzt am 31.03.2022 überprüft.
Diese Internetseite wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 92 Schritten. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.
Nicht barrierefreie Inhalte
- "Videobotschaft abspielen" und "Munich Ubran Colab entdecken" besitzen keine Alt Attribute
- Bedienelemente für Vergößern und Verkleinern und Bedienelemente für Links besitzen keine Alt Attribute
- Grafiken besitzen kein Leeres alt Attribut
- Auf keiner Seite gibt es Überschriften
- Bei der Linearisierung gehen 2 funktionstragende Schaltflächen verloren
- Die Kontraste der Barrierefreiheitsfunktionen kontrastieren nicht überall hinreichend
- Seite bietet keine zweite Zugangsmethode
- Fokus ist nicht klar erkennbar
- Schalter als Bezeichner des Videos ist nicht hinreichend
- Die Schalter der Fließtexte zu weiterführenden Links haben weder einen sichtbare Beschriftung - noch ist das jeweilige Ziel aus dem Fließtext ermittelbar
- Syntaxfehler erkannt
- Im Bewerbungsformular: Das Alt attribut des Hintergrundbildes ist dem span Element zugeordnet
- Im Bewerbungsformular: Die Fieldsets referenzieren nicht zu einer Überschrift, da sie diese mit einschließen
- Die Kontraste am Anfang des Formulars sind nicht ausreichend.
- Die Kontraste kontrastieren nicht überall hinreichend.
- Im Bewerbungsformular sind die Schalter zum auf- und abscrollen bis auf die letzte Seite für Mausnutzer funktionslos
- Im bewerbungsformular gibt es keine Fehlerzusammenfassung am Ende der Seite
Unterstützungen zur Barrierefreiheit
Für eine möglichst barrierearme Verwendung der Webseite bieten wir Ihnen aktuell folgende Unterstützungen, die Sie auf der rechten Seite aktivieren können:
- Kontraste erhöhen/verringern: mit dieser Funktion können Sie die Kontraste der Inhalte erhöhen und verringern, um eine bessere Lesbarkeit und Erkennbarkeit sicherzustellen.
- Schrift vergrößern oder verkleinern
- Vorlesefunktion
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter digitalschmiede(at)unternehmertum.de an.
Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:
Digital Product School by UnternehmerTUM
Lichtenbergstr. 6
85748 Garching bei München
E-Mailadresse: digitalschmiede@unternehmertum.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.